Betreuungsverein - rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung wird für volljährige Menschen eingerichtet, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten (teilweise) zu erledigen. Auch bei einer Betreuung ist der Betroffene (betreute Mensch) weiterhin voll geschäftsfähig und kann eigenverantwortlich handeln. Aufgabe des/der BetreuerInnen ist die gesetzliche Vertretung und beispielsweise - sofern dies notwendig ist - die Organisation von Pflege und anderen Hilfen. An erster Stelle stehen dabei immer das Wohl und der Wille der Betroffenen.

Antrag / Anregung:

Ein Antrag zur Einrichtung einer Betreuung kann vom Betroffenen selbst erfolgen oder von Amtswegen. Jede/r Bürger/in kann eine Betreuung bei der Betreuungsbehörde oder beim örtlichen Amtsgericht anregen (Angehörige, Nachbarn, Vermieter, Heim usw.).

Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung sind in den §§ 1896 ff. BGB geregelt.