PKO-Bescheinigung
Beizureichende Belege für Ihre P-Konto-Bescheinigung
Grundsätzlich sind immer einzureichen:
- Personalausweis
- Bankverbindung (IBAN/BIC) - Nachweis über Kontokarte oder –auszug
Weitere einzureichende Unterlagen bei Unterhaltsverpflichtungen:
- bestehende Ehe → Heiratsurkunde und Nachweis gemeinsamer Wohnsitz (z. B. Kopie Ausweis)
- getrenntlebende Ehepartner / geschiedene Partner → Heiratsurkunde / Scheidungsurteil / sonstiger Unterhaltstitel; Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
- leibliche Kinder im Haushalt → Geburtsurkunde / Vaterschaftsaner-kennung / Nachweis gemeinsamer Wohnsitz (z. B. Meldebescheinigung, Personalausweis)
- leibliche minderjährige Kinder außerhalb des Haushalts → Geburtsurkunde / Vaterschaftsanerkennung; Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
- volljährige Kinder innerhalb und außerhalb des eigenen Haushaltes → Geburtsurkunde / Vaterschaftsanerkennung / Ausbildungsnachweis (z. B. Bafög-Bescheid, Ausbildungsvertrag); Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
- Bedarfsgemeinschaft → Bewilligungsbescheid über laufende Sozialleistungen (ALG II, Grundsicherung etc.)
Einmalige Freibeträge / laufende monatliche Geldleistungen / Nachzahlung
(Nachweis immer durch Bescheid + Kontoauszug):
- Einmalige Sozialleistungen (z. B. Kosten Klassenfahrt, Erstausstattung, Darlehen, Beihilfen nach SGB II oder SGB XII, Zahlung Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“)
- Nachzahlung laufender Geldleistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Kindergeld
- Nachzahlung laufender Geldleistungen nach dem SGB (z. B. ALG I, Krankengeld oder Arbeitseinkommen bis 500 €)
- Unpfändbare Geldleistungen nach landes- oder bundesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Blindengeld)
- Ausgleich durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand (z. B. Pflegegeld)