PKO-Bescheinigung

Beizureichende Belege für Ihre P-Konto-Bescheinigung

Grundsätzlich sind immer einzureichen:

  • Personalausweis
  • Bankverbindung (IBAN/BIC) - Nachweis über Kontokarte oder –auszug

 Weitere einzureichende Unterlagen bei Unterhaltsverpflichtungen:

  • bestehende Ehe → Heiratsurkunde und Nachweis gemeinsamer Wohnsitz (z. B. Kopie Ausweis)
  • getrenntlebende Ehepartner / geschiedene Partner → Heiratsurkunde / Scheidungsurteil / sonstiger Unterhaltstitel; Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
  • leibliche Kinder im Haushalt → Geburtsurkunde / Vaterschaftsaner-kennung / Nachweis gemeinsamer Wohnsitz (z. B. Meldebescheinigung, Personalausweis)
  • leibliche minderjährige Kinder außerhalb des Haushalts → Geburtsurkunde / Vaterschaftsanerkennung; Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
  • volljährige Kinder innerhalb und außerhalb des eigenen Haushaltes → Geburtsurkunde / Vaterschaftsanerkennung / Ausbildungsnachweis (z. B. Bafög-Bescheid, Ausbildungsvertrag); Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
  • Bedarfsgemeinschaft → Bewilligungsbescheid über laufende Sozialleistungen (ALG II, Grundsicherung etc.)

Einmalige Freibeträge / laufende monatliche Geldleistungen / Nachzahlung

(Nachweis immer durch Bescheid + Kontoauszug):

  • Einmalige Sozialleistungen (z. B. Kosten Klassenfahrt, Erstausstattung, Darlehen, Beihilfen nach SGB II oder SGB XII, Zahlung Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“)
  • Nachzahlung laufender Geldleistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Kindergeld
  • Nachzahlung laufender Geldleistungen nach dem SGB (z. B. ALG I, Krankengeld oder Arbeitseinkommen bis 500 €)
  • Unpfändbare Geldleistungen nach landes- oder bundesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Blindengeld)
  • Ausgleich durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand (z. B. Pflegegeld)

 

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