PKO-Bescheinigung
Beizureichende Belege für Ihre P-Konto-Bescheinigung
Grundsätzlich sind immer einzureichen:
- Personalausweis
- Bankverbindung (IBAN/BIC) - Nachweis über Kontokarte oder -auszug
Darüber hinaus werden folgende Unterlagen benötigt:
- Heiratsurkunde zum Nachweis einer bestehenden Ehe
- Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen für Kinder, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben
- Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde für Kinder, die nicht mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben
- Nachweis über Kindergeldbezug (auch Kinderzuschlag) mittels Bescheid und Kontoauszug (nicht älter als 2 Monate)
- Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen oder Gewährung von Naturalunterhalt an nicht im Haushalt lebende Kinder o. a. (Kontoauszug, Quittung etc.)
- Ausbildungsvertrag, BAB-Bescheid etc. bei volljährigen Kindern
- Bewilligungsbescheid über laufende Sozialleistungen bei Bedarfsgemeinschaften (ALG II, Grundsicherung etc.)
- Bewilligungsbescheid über einmalige Sozialleistungen (z. B. Beihilfen für Klassenfahrten, Erstausstattung bei Geburt oder für die Wohnung etc.)
ACHTUNG: Nachzahlungen des Jobcenters können wir nicht freistellen!!! Hierfür stellen Sie bitte einen individuellen Freigabeantrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht.