Angebote Ambulante Hilfen

 

1. Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII

...ist eine Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen innerhalb und außerhalb der Familie. Durch intensive Betreuung und Begleitung soll Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen Unterstützung gegeben werden.

 

2. Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII

...ist eine intensive ambulante Hilfe, bei der Problemlagen von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes bearbeitet werden. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Problemen in Familie, Schule und in anderen sozialen Bezügen (z.B. Freundeskreis).

 

3. Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII

…ist eine einzelfallzentrierte Form der Betreuung von Jugendlichen und jungen Volljährigen. Auf Grund stark eingeschränkter sozialer und materieller Ressourcen benötigen die zu Betreuenden intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Bedingt durch eine vorhandene akut gefährdete und stark problembelastete Situation bedarf der junge Mensch einer individuellen zeitintensiven Einzelbetreuung.

 

4. Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII

...ist eine ambulante Hilfe, bei der Lebensumstände und Problemlagen junger Volljähriger im Alter von 18 – 21 Jahren Berücksichtigung finden. Unter Einbeziehung der eigenen Vorstellungen des jungen Volljährigen gibt der/die Helfer/in Unterstützung bei der Bewältigung des selbst gewählten Weges und der Persönlichkeitsentwicklung.

 

5. Sozialer Trainingskurs gemäß § 10 JGG

...ist ein pädagogisch begleitetes Angebot für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Der Soziale Trainingskurs zielt auf eine problem- und handlungsorientierte Aufarbeitung der zur Straftat führenden Schwierigkeiten der jungen Menschen im Rahmen der Gruppenarbeit ab und versucht, Lösungsmöglichkeiten sichtbar zu machen und Hilfestellungen zu geben. Es soll die Teilnehmer/innen vor einer weiteren Deklassierung bewahren und ihnen für konfliktbelastende Bereiche Verhaltensalternativen aufzeigen.