Ambulanter Pflegedienst

Pflegedienst Perspektive

Leistungen des Ambulanten Pflegedienst:

  1. Pflegeberatung

Der Ambulante Pflegedienst berät regelmäßig viertel- und halbjährlich Pflegepersonen nach SGB XI §37 kompetent zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und gibt individuelle Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung. Unsere Pflegefachkräfte vereinbaren die Termine mit den Pflegekunden und ihren pflegenden Angehörigen in der Häuslichkeit und beraten direkt vor Ort zu pflegerischen Fragestellungen, Hilfsmitteln, Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten.

  1. Häusliche Krankenpflege nach SGB V

Häusliche medizinische Behandlungspflege, die durch einen Arzt verordnet wird, führen unsere Pflegefachkräfte fach- und zeitgerecht durch. Wir übernehmen das Medikamentenmanagement, organisieren Hilfs- und Heilmittel, versorgen Wunden, verabreichen Sondenkost uvm. und wir kommunizieren mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, um die medizinische Versorgung der Patienten bestmöglich zu gewährleisten.

  1. Häusliche Pflege nach SGB XI

Wer einen Pflegegrad hat benötigt meist Hilfe und Unterstützung bei der Selbstversorgung im Alltag und der Grundpflege. Unsere freundlichen und erfahrenen Pflegekräfte umsorgen liebevoll und umsichtig pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Durch aktivierende Pflege werden bestehende Ressourcen erhalten. Der Hilfebedarf z.B. bei der Körperpflege, dem Kleiden, der Ernährung u.a. wird individuell ermittelt und die benötigte Pflege im Rahmen des Pflegeprozesses geplant. Wir nehmen uns Zeit für eine ganzheitliche Pflege.

  1. Entlastungsleistungen nach SGB XI §45b

Wer pflegebedürftig ist ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00€ nach SGB XI §45b über seine Pflegekasse. Dieses Geld kann z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden. In der Regel kommt dieselbe Mitarbeiterin des Pflegedienstes nach Absprache zu regelmäßigen Terminen in die Häuslichkeit.

Auch Fahrdienste, Arztbesuche in Begleitung und Einkäufe können darüber finanziert werden. Betreuungsstunden zur Entlastung pflegender Angehöriger sind auch möglich.

  1. Sonstige Versorgungsleistungen
  • Hausnotruf: Zur Sicherstellung der Hilfe im Notfall organisiert der Pflegedienst einen Hausnotruf und steht als Ansprechpartner und „schneller Helfer“ mit seinen Mitarbeiterinnen rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Hilfsmittelversorgung: Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern organisieren wir individuell benötigte Pflegemittel aus dem Hilfsmittelbudget der Pflegekassen und bringen alles monatlich zum Pflegekunden nach Hause.
  • Beratung und Organisation nichtmedikamentöser Therapien

Die Pflegefachkräfte beraten zu Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie und anderen therapeutischen Möglichkeiten und unterstützen organisatorisch zur Inanspruchnahme.

  • Urlaubs- und Verhinderungspflege

Bei Urlaub oder Verhinderung der Pflegeperson (auch stundenweise) helfen die Pflegekräfte aus und übernehmen die Pflege-und Betreuungsleistungen. Der Pflegedienst berät und unterstützt bei der Antragstellung dieser Leistung bei den Pflegekassen.

  • Versorgung mit Mittagessen

Der Pflegedienst hilft bei der Organisation der täglichen warmen Mahlzeit über Drittanbieter oder versorgt selbst durch die Mitarbeiterinnen in der Häuslichkeit mit Mittagessen.