Schuldner- und 
Verbraucherinsolvenzberatung
				Hilfe zur Selbsthilfe
Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle
Es gibt die unterschiedlichsten Gründe für eine Schuldensituation. Sinkende Einkommen und steigende Ausgaben, unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit werfen eine Lebensplanung durcheinander.
Schulden zu haben ist oft wie eine Fahrt auf dem Karussell, das sich immer schneller dreht und das man scheinbar nicht anhalten kann…
Eine Möglichkeit des Anhaltens gibt es dennoch:
Sie müssen über Ihre Schulden reden!
Und zwar mit Menschen, die etwas von der Materie verstehen, häufig damit zu tun haben und wissen, wie diese Probleme gelöst oder wenigstens gelindert werden können. In den MitarbeiterInnen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle finden Sie verständnisvolle Zuhörerinnen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Unsere Beratung ist selbstverständlich kostenfrei und wird vertraulich behandelt.
Seit 1993 ist der Verein Perspektive e. V. Träger der Anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in der Müritzregion und Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Mecklenburg/Vorpommern e.V.
															Wir beraten und unterstützen Sie bei:
- der Existenzsicherung
 - Haushaltsplanfragen
 - der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit Gläubigern, Banken und Behörden u.a.
 - der Aushandlung von Ratenzahlungen und Vergleichen jeglicher Art
 - der Festlegung der Möglichkeiten zur Schuldenregulierung
 - Fragen in Bezug auf Mahn- und Vollstreckungsbescheide, eidesstattliche Versicherungen, Pfändungen usw.
 - der außergerichtlichen Einigung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und bei der Antragstellung für die Eröffnung des Verfahrens
 
Sprechstunden
Schließzeit zum Jahreswechsel 2025: 
Geschlossen am 29.12., 30.12.2025 und am 02.01.2026
Montag: 
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 
09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 
geschlossen
Donnerstag: 
09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 
09:00 bis 12:00 Uhr
- Die angebotenen Beratungen finden in Abhängigkeit von den allgemeingültigen Rechtsverordnungen gern persönlich statt. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
 - Außensprechstunden in Malchow und Röbel
 - für Ratsuchende mit Behinderung oder anderen gravierenden Einschränkungen nach Vereinbarung
 
Kontakt
Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle
E-Mail: sib@perspektive-waren.de
Pfändungsschutzkonto
Beizureichende Belege für Ihre P-Konto-Bescheinigung
Grundsätzlich sind immer einzureichen:
- Personalausweis
 - Bankverbindung (IBAN/BIC) – Nachweis über Kontokarte oder –auszug
 
Weitere einzureichende Unterlagen bei Unterhaltsverpflichtungen:
- bestehende Ehe → Heiratsurkunde und Nachweis gemeinsamer Wohnsitz (z. B. Kopie Ausweis)
 - getrenntlebende Ehepartner / geschiedene Partner → Heiratsurkunde / Scheidungsurteil / sonstiger Unterhaltstitel; Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
 - leibliche Kinder im Haushalt → Geburtsurkunde / Vaterschaftsaner-kennung / Nachweis gemeinsamer Wohnsitz (z. B. Meldebescheinigung, Personalausweis)
 - leibliche minderjährige Kinder außerhalb des Haushalts → Geburtsurkunde / Vaterschaftsanerkennung; Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
 - volljährige Kinder innerhalb und außerhalb des eigenen Haushaltes → Geburtsurkunde / Vaterschaftsanerkennung / Ausbildungsnachweis (z. B. Bafög-Bescheid, Ausbildungsvertrag); Nachweis der Zahlung durch Überweisungsbelege / Quittungen / Kontoauszüge
 - Bedarfsgemeinschaft → Bewilligungsbescheid über laufende Sozialleistungen (ALG II, Grundsicherung etc.)
 
Einmalige Freibeträge / laufende monatliche Geldleistungen / Nachzahlung
(Nachweis immer durch Bescheid + Kontoauszug):
- Einmalige Sozialleistungen (z. B. Kosten Klassenfahrt, Erstausstattung, Darlehen, Beihilfen nach SGB II oder SGB XII, Zahlung Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“)
 - Nachzahlung laufender Geldleistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Kindergeld
 - Nachzahlung laufender Geldleistungen nach dem SGB (z. B. ALG I, Krankengeld oder Arbeitseinkommen bis 500 €)
 - Unpfändbare Geldleistungen nach landes- oder bundesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Blindengeld)
 - Ausgleich durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand (z. B. Pflegegeld)
 
															Jede Spende hilft!
Zur Aufrechterhaltung unserer Hilfeleistungen benötigen wir Geld- und Sachspenden. Bitte unterstützen Sie unsere gemeinnützige Tätigkeit!
